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Erfolg nur durch niedrigschwellige Bürgerbeteiligung

Für die heutige Ratssitzung steht eine Beschlussvorlage der Verwaltung zur Abstimmung, welche den Bürgerhaushalt in seiner bisher
praktizierten Form verändern will „zu einem vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängigen Verfahren“. [1]

„Weiterentwicklung bei der Bürgerbeteiligung – die eigentlich Einwohnerbeteiligung heißen müsste – klingt erst einmal gut. Beteiligung ist ein hohes Gut,
welches es zu bewahren und auszubauen gilt. Also sind niedrigschwellige Angebote zu schaffen und hohe Hürden, wie zum Beispiel die Anzahl der beizubringenden
Unterstützer abzubauen. Auch das haben wir in den Leitlinien „Braunschweig Inklusiv“ festgelegt und danach gilt es nun zu handeln“, erklärt Christian Bley,
Ratsherr der FRAKTION P², die Intention des eingereichten Änderungsantrages.[2]

Der Rat der Stadt Braunschweig hat erst kürzlich die Leitlinie zur gleichberechtigten Teilhabe „Braunschweig Inklusiv“ beschlossen [3] . Darin heißt es:
„In einem inklusiven Gemeinwesen werden die Voraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Einzelnen an der Gemeinschaft geschaffen.“
„Wir arbeiten daran, ALLE Bereiche des Lebens und der Gemeinschaft für JEDEN Menschen zugänglich zu machen und dabei Barrieren abzubauen – seien sie gedanklicher, sprachlicher, baulicher oder anderer Natur.“
und schließlich:
„Öffentliches und politisches Leben: Es wird Mitbestimmung und Beteiligung an politischen Prozessen sowie der damit in Zusammenhang stehenden Förderung und ggf. erforderlichen Assistenzleistung gewährleistet“

Quellen:
[1] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1004731
[2] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1005589
[3] http://www.braunschweig.de/leben/soziales/inklusion/Leitlinie_BS_Inklusiv.html