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Versammlungsfreiheit gestärkt

Am 15. März 2004 versammelten sich etwa 40 Menschen in der Nähe von Frankfurt auf der Ellis Road, einer Straße, die zum Stützpunkt der US-Luftwaffe führt, um eine Sitzblockade als Prostest gegen eine Intervention der amerikanischen Streitkräfte im Irak zu errichten.

Dafür wurden die Teilnehmer vom Amtsgericht wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt und eine Berufung vor dem Landgericht wurde verworfen. Begründet wurde das damit, dass die ausgeübte „Gewalt im juristischen Sinne“ Mittel zur Erregung von Aufmerksamkeit für bestimmte politische Zwecke gewesen sei. Das Grundrecht anderer aus solchen Gründen einzuschränken wäre jedoch nicht von der Versammlungsfreiheit abgedeckt. Außerdem wäre eine Sitzblokade dazu völlig ungeeignet.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun aufgrund einer eingereichten Klage die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben. Es befand, dass das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Versammlungsfreiheit verletzt worden war. „Das Landgericht hat den Versammlungscharakter der Sitzblockade mit verfassungsrechtlich nicht tragfähigen Gründen verneint. Dass die Aktion die Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit für bestimmte politische Belange bezweckte, lässt den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht entfallen, sondern macht die gemeinsame Sitzblockade, die somit der öffentlichen Meinungsbildung galt, erst zu einer Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG“, so das BVerfG in seiner Begründung.

Das Urteil kann als Meilenstein in der Rechtsprechung zum Versammlungsrecht gewertet werden und schützt die Rechte der Bürger.

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html