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Diskriminierungsfreies Leben ist ein Menschenrecht

Der Zero Discrimination Day wird jährlich am 1. März begangen. An diesem Aktionstag der Vereinten Nationen wird vielerorts darauf aufmerksam gemacht, dass Diskriminierung und Benachteiligung noch immer nicht der Vergangenheit angehören. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner ethnischen Herkunft, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen sowie seiner Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden. Die Realität sieht leider allzu oft immer noch anders aus.

Offener und diskriminierungsfreier Umgang mit Menschen mit HIV

Auch Menschen mit HIV erleben immer wieder Ablehnung und Ausgrenzung aufgrund ihrer Infektion oder eines positiven HIV-Tests. Um auf ihre schwierige Situation hinzuweisen, hat UNAIDS [1]https://www.unaids.org/en im Jahr 2014 den Zero Discrimination Day ausgerufen. Besonders auf die gleichberechtigte sowie faire Behandlung macht die Aidshilfe aufmerksam. [2]https://www.aidshilfe.de/zero-discrimination-day
Obwohl seit einem Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2013 eine HIV-Infektion durchaus als Behinderung angesehen werden kann und somit ein Diskriminierungsverbot besteht, sieht dies in der Praxis doch deutlich anders aus, so dass viele HIV-positive Menschen immer noch Diskriminierungen im Alltag ausgesetzt sind. [3]https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-urteil-6-azr-190-12-hiv-infektion-diskriminierung-behinderung-kuendigung/
Grundsätzlich gehört sehr viel Mut dazu, als Betroffener mit diesen sowie zahlreichen anderen Krankheiten offen umzugehen. Menschen, die dies ehrlich tun, erleben dadurch immer noch und immer wieder Ablehnung sowie Ausgrenzung, sei es privat, gesellschaftlich oder im Arbeitsleben. Dabei sind ihre Offenheit und ihre Dialogbereitschaft die Chance für andere, Wissen auf- und Vorurteile abzubauen. Auch kann Prävention wie Vorsorge oder Tests nur gelingen, wenn solche Themen nicht tabuisiert werden.

Bundesweiter anonymisierter Krankenschein gegen Diskriminierung

Auch der fehlende Zugang zu medizinischer Hilfe ist eine Form von Diskriminierung. Dabei stellt – laut den Vereinten Nationen – das Recht auf das höchste erreichbare Maß an körperlicher und geistiger Gesundheit ein Menschenrecht dar, unabhängig vom Aufenthaltsstatus eines Menschen. [4]https://www.aerztederwelt.org/wer-wir-sind/menschenrecht-gesundheit So steht es im 1976 in Kraft getretenen Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt).
Dennoch gibt es in Deutschland mehr als 60.000 gemeldete Menschen ohne Krankenversicherung. Dazu kommen noch jene, die nicht in Privathaushalten oder gar nicht gemeldet leben. Menschen, die mittellos oder obdachlos sind, keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen können oder keinen geklärten Aufenthaltsstatus haben, sind in vielen Teilen Deutschlands von medizinischen Leistungen ausgeschlossen, da es immer noch Bundesländer gibt, die den anynomisierten Krankenschein nicht eingeführt haben. Der anonymisierte Krankenschein soll Menschen ohne Papiere und Versicherung Zugang zu medizinischen Leistungen ermöglichen. Dazu gibt es in mehreren Bundesländern Modellprojekte. Wegen fehlender bundeseinheitlicher Regelungen kann also selbst in Deutschland der Ort des Lebensmittelpunkts darüber entscheiden, ob der Zugang zu medizinischen Leistungen gewährleistet ist. [5]https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120604/Hilfsorganisationen-kritisieren-Zugang-zu-Gesundheitsversorgung
Da Deutschland bereits 1973 den UN-Sozialpakt ratifiziert hat, stellt dies eine fast 50 Jahre andauernde Diskriminierung dar, die endlich beendet werden muss.